mini|Der Gedenkstein für Rudi Arnstadt in Wiesenfeld im September 2013 Rudi Arnstadt (* 3. September 1926 in Erfurt; † 14. August 1962 bei Wiesenfeld) war ein Hauptmann der Grenztruppen der DDR, der 1962 bei einem Zwischenfall an der innerdeutschen Grenze von einem Beamten des Bundesgrenzschutzes (BGS) erschossen wurde. Während ihn die staatliche Propaganda der DDR zum Volkshelden und Märtyrer erhob, stellte die westdeutsche Seite ihre Ermittlungen in der Todessache Arnstadt mit der Begründung ein, dieser sei in Notwehr erschossen worden. Der Name des Todesschützen blieb bis 1996 geheim. Zu einer endgültigen Klärung der Schuldfrage ist es im wiedervereinigten Deutschland nicht gekommen. Arnstadts Tod rückte im Jahr 1998 durch die Ermordung des ehemaligen BGS-Beamten erneut ins Licht der Öffentlichkeit. Der Mordfall gab zu Spekulationen über Rachemotive Anlass, konnte aber ebenfalls nicht geklärt werden.
Leben Herkunft und Jugend Rudi Arnstadt war ein uneheliches Kind. Er wuchs in Erfurt in einer Pflegefamilie auf. Beide Pflegeeltern traten um 1928 der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) bei. Die Pflegemutter war nach 1946 Lehrerin an einer Parteischule der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED).
Nach dem Besuch der Volksschule arbeitete Arnstadt in einer Erfurter Gießerei, bis er 1943 zum Reichsarbeitsdienst und noch im selben Jahr zur Wehrmacht eingezogen wurde. Im Zweiten Weltkrieg kämpfte er als Infanterist bis 1945. Drei Monate nach Kriegsende kehrte Arnstadt aus britischer Kriegsgefangenschaft nach Erfurt zurück. Zunächst wieder Arbeiter, absolvierte er dann eine Lehre als Maler. Er wurde Mitglied der Freien Deutschen Jugend (FDJ) und trat im Oktober 1947 der SED bei. Im Februar 1948 heiratete Arnstadt eine Siebzehnjährige namens Christine. Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor, von denen eines bald verstarb.
Arnstadt als Grenzpolizist Im Juni 1949 meldete sich Arnstadt für den Dienst bei der Volkspolizei (VP). Er wurde als Anwärter der VP der Bereitschaft Gotha zugeteilt, von wo aus er im März 1950 zur Grenzbereitschaft Dermbach der Deutschen Grenzpolizei kam. 1952 scheiterte in der Polizeischule Sondershausen Arnstadts erster Anlauf, Offizier zu werden. Seine Ehe wurde 1953 geschieden. Die beiden Kinder Veronika und Uwe blieben bei der Mutter. Wenig später heiratete Arnstadt ein zweites Mal. Nachdem er die Polizeischule mit Erfolg besucht hatte, wurde er 1954 zum Unterleutnant, 1955 zum Leutnant befördert.
Zunächst in Erfurt als Werber für die Grenztruppen tätig, wurde Arnstadt 1957 Kompaniechef der 6. Grenzkompanie der Grenzbereitschaft Dermbach. Arnstadts Grenzabschnitt lag bei Wiesenfeld in der Rhön. Diese am weitesten nach Westen ragende Gegend des Warschauer Paktes erweckte als Fulda Gap das besondere Interesse der NATO. Unweit von Wiesenfeld lag später auf dem Rasdorfer Berg der Beobachtungsstützpunkt Point Alpha der US-Army.
Arnstadt zog mit seiner Frau nach Wiesenfeld. Dort warb ihn im April 1957 das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) als Geheimen Informator (GI) an. Während Arnstadt zum Oberleutnant aufrückte, brach das MfS im Juni 1958 die Verbindung zu ihm ab.Unterschiedliche Angaben zum Grund des Abbruchs bei Schönfelder/Erices (Lit.), S. 20 und in der Biografie des Forschungsverbunds (Lit.) Im Jahr 1961 bezog das Ehepaar Arnstadt in Wiesenfeld das zwangsgeräumte Haus 25. Der bisherige Eigentümer war als „erzkatholischer Familienvater“ und „äußerst reaktionär“ mit seiner Familie im Rahmen der Aktion Kornblume nach Sachsen zwangsausgesiedelt worden.Zitate bei Schönfelder/Erices (Lit.), S. 19
Im gleichen Jahr wurde Arnstadt zum Hauptmann befördert. Er hatte gute Beurteilungen erhalten und war mehrmals ausgezeichnet worden, darunter mit der Medaille für vorbildlichen Grenzdienst. Der BGS schätzte Arnstadt als „sehr streng und korrekt“ und seine Kompanie als eine der „besten und zuverlässigsten“ ein. Obwohl dem MfS an Arnstadt „ein Übermaß an Eifer“ missfiel und ferner, dass er es nicht verstehe, „das Vertrauen [seiner Soldaten] zu erlangen“, plante es im März 1962 seine Wiederanwerbung als GI.Schönfelder/Erices (Lit.), S. 20 f.
Arnstadts Tod Die Situation vor Ort Unmittelbar vor dem Jahrestag des Baus der Berliner Mauer hatte die DDR-Propaganda die politische Stimmung aufgeheizt. Der im Vorjahr errichtete „antifaschistische Schutzwall“ habe den Weltfrieden gerettet. Nun aber hätten die „Bonner Ultras“ ein „Programm für Gewalttaten“ entwickelt. Die „Agentenzentralen in Westberlin“, der Wirkungsstätte von „Adenauers Gauleiter“ Willy Brandt, beabsichtigten Terroranschläge und würden „ganze Banden faschistischer und krimineller Elemente“ zusammenstellen. Für die Grenztruppen wurde erhöhte Einsatzbereitschaft angeordnet. Der Jahrestag verging ohne nennenswerte Vorfälle und die erhöhte Einsatzbereitschaft wurde am 14. August um 8 Uhr aufgehoben.Zitate bei Schönfelder/Erices (Lit.), S. 12–14.
In Arnstadts Grenzabschnitt bei Wiesenfeld waren ab Anfang August 1962 Pioniere der Nationalen Volksarmee der DDR (NVA) unter Fahnen und Transparenten mit dem Bau eines Stacheldraht-Doppelzaunes als neuer Grenzsperre beschäftigt. Arnstadts Kompanie hatte diese Arbeiten in vorderster Linie zu überwachen. Diese Situation hatte in Arnstadts Verantwortungsbereich bereits ein Zugführer der Grenztruppen genutzt, um nach Westdeutschland zu desertieren. Am 9. August war ihm ein NVA-Pionier gefolgt, indem er am Steuer einer jüngst eingeführten sowjetischen Artilleriezugmaschine ATS-59G die Grenze überrollte.
Auf westdeutscher Seite beobachteten am 14. August 1962 Beamte des BGS in Zugstärke das Geschehen. Zusätzlich hatten sie den Auftrag, Schaulustige fernzuhalten, sollten diese von der dicht parallel zur Grenze laufenden Ortsverbindungsstraße Setzelbach-Rasdorf aus versuchen, die DDR-Grenzer zu provozieren. Anwesend waren ebenfalls amerikanische Soldaten und mehrere Beamte des Zollaufsichtsdienstes und hessischer Finanzbehörden in Zivil.
Der tödliche Zwischenfall Der tödliche Zwischenfall lässt sich schwer rekonstruieren, weil in der DDR eine staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte nicht vollständig vorhanden war oder nie existiert hat. Die Ermittlungsergebnisse der Morduntersuchungskommission (MUK) der VP aus Suhl, des MfS und der Nationalen Volksarmee (NVA) sind nur unvollständig überliefert. Vernehmungen von Augenzeugen, die Spurensicherung, Tatortfotos, Angaben zu den abgegebenen Schüssen und der Obduktionsbericht fehlen.
Hünfelder Kriminalisten und BGS-Offiziere und Angehörige der MUK und der Grenztruppen begannen kurz nach dem Zwischenfall vor Ort zu ermitteln. Letztere ignorierten demonstrativ mündliche Angebote der westdeutschen Ermittler zur Zusammenarbeit. In der DDR zog die Generalstaatsanwaltschaft in Berlin die Ermittlungen an sich. Weil die westdeutschen Ermittler den Gesprächen der in Hörweite operierenden DDR-Ermittler entnommen hatten, dass der Schuss eines BGS-Angehörigen tödlich gewesen war, leitete die Staatsanwaltschaft in Fulda ein Ermittlungsverfahren wegen eines unnatürlichen Todesfalls ein.
Westdeutsche Ermittlungen Nach westdeutschen Ermittlungen hatte am 14. August 1962 der BGS-Hauptmann Meißner die Grenze zwischen Setzelbach und Wiesenfeld abzuschreiten. Zweck des Patrouillengangs war die Vorbereitung einer Besichtigung der Bauarbeiten durch den Inspekteur des BGS Alfred Samlowski. Meißner waren die Oberjäger Hans Plüschke und Dieter Stief zugeteilt. An einer Stelle verlief die Grenze nicht gradlinig, sondern machte auf etwa 50 Meter Länge um einige Meter einen Sprung nach Westen, während der 10-Meter-Streifen und der DDR-PostenwegDer später gepflasterte Kolonnenweg ist an der Stelle des Zwischenfalls als Abzweigung der Position 15 des Point-Alpha-Wegs erhalten. ungeknickt geradeaus weiterführten. Das schmale DDR-Territorium hatte ein hessischer Landwirt illegal seinem Acker zugeschlagen. Der Grenzstein, der das nördliche Ende des Streifens markierte, war im dort hohen Korn nur aus der Nähe zu erkennen. Dicht bei diesem Grenzstein hatten die BGS-Oberjäger Dieter Koch und Klaus Fischer Posten bezogen.
Als gegen 11:05 Uhr Meißners Patrouille entlang der Grenze auf Koch und Fischer zuging, wurde sie von der Seite aus etwa 20 Meter Entfernung schräg von hinten von Arnstadt, der vom Boden aufgesprungen war, angerufen. Meißner drehte sich im Gehen um, sah, wie Arnstadt auf ihn anlegte, hörte eine Kugel an sich vorbeipfeifen und warf sich zu Boden. Plüschke, der hinter Meißner ging, hörte ebenfalls den Schuss und sah, wie Arnstadt seine Pistole gezogen und auf Meißner in Anschlag gebracht hatte. Wie auch Stief, Fischer und Koch meinte er, Meißner sei zu Boden gestürzt, weil ihn der Schuss getroffen hatte. Um zu verhindern, dass Arnstadt ein zweites Mal auf Meißner schieße, riss Plüschke sein FN-Gewehr von der Schulter und gab aus der Hüfte heraus einen Deutschuss auf Arnstadt ab. Getroffen fiel dieser nach hinten um. Unmittelbar danach setzte seitens eines DDR-Grenzers und Kochs ein kurzer Schusswechsel ein. Die schnell auf dem Boden oder im hohen Korn in Deckung gehenden Beteiligten beider Seiten blieben unverletzt.
Aufgrund der Ermittlungen der Kriminalpolizei und des BGS kam die Fuldaer Staatsanwaltschaft zu der Erkenntnis, die Patrouille habe sich auf BRD-Gebiet bewegt, als Arnstadt über die Demarkationslinie einen „wahrscheinlich gezielten Schuss“ auf Meißner abgab.Zitat aus dem Ermittlungsbericht der Kriminalpolizei an die Staatsanwaltschaft, siehe Schönfelder/Erices (Lit.), S. 39 Der Schuss auf Arnstadt galt daher als Notwehr, woraufhin am 8. Oktober 1962 der Fuldaer Oberstaatsanwalt das Ermittlungsverfahren gegen Plüschke einstellte. Im Dezember folgte die Einstellung der erfolglosen Vorermittlungen gegen die unbekannten DDR-Grenzer, die ebenfalls geschossen hatten.
Ermittlungen in der DDR Ermittelt wurde, dass Arnstadt am Vormittag des 14. August an der Grenze erschienen war, um seine Soldaten zu kontrollieren. Ob er BGS-Angehörige am späteren Tatort wegen einer Grenzverletzung an der unübersichtlichen Stelle zurückgewiesen hatte und sich daraufhin entschloss, einen BGS-Angehörigen bei einem erneuten Überschreiten der Grenze festzunehmen, oder dort von vornherein einen BGS-Beamten fassen wollte, ist unklar. Jedenfalls postierte Arnstadt seinen Fahrer Karlheinz Roßner etwas abseits und gab ihm den Befehl, einen Warnschuss abzugeben, wenn Grenzverletzer nicht auf seinen Anruf hin stehenbleiben sollten. Arnstadt selbst nahm neben zwei auf dem Boden sitzenden Grenzoffizieren Platz und wartete.
Als eine BGS-Patrouille die Grenzlinie zur DDR überschritten hatte, habe Arnstadt sie angerufen. Als sie nicht reagierte, habe sein Begleitposten Roßner befehlsgemäß mit der Maschinenpistole in die Luft geschossen und Arnstadt mit seiner Pistole einen Warnschuss in den Boden abgegeben. Diesen Schuss erwähnt im Unterschied zu späteren DDR-Berichten nur ein erster Bericht der Grenztruppen der NVA. Auch der im Urlaub befindliche Staats- und Parteichef Walter Ulbricht erfuhr durch seinen Stellvertreter Erich Honecker, der jenen ersten Bericht der Grenztruppen der NVA erhalten hatte, von einem Warnschuss Arnstadts. Nach dem bzw. den Warnschüssen hätten die BGS-Angehörigen ihre Waffen von den Schultern gerissen und gezielt auf Arnstadt und Roßner gefeuert, um sich dann, als sich eine kurze Schießerei entwickelte, unter gegenseitigem Feuerschutz auf westdeutsches Gebiet zurückzuziehen.
Ein Schuss hatte Arnstadt zwischen Nasenwurzel und rechtem Auge getroffen, er starb während seines Krankentransports nach Geisa. Als Todesschützen wurden Koch oder Meißner genannt.
Die Bezirksverwaltung Suhl des MfS meldete den Zwischenfall an Minister Erich Mielke. Das Ministerium des Innern legte am Folgetag einen ersten internen Bericht vor.