Die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ist die Verordnung zur Durchführung des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes. Sie enthält die Genehmigungs-, Verfahrens- und Meldebestimmungen sowie die dazugehörigen Straf- und Bußgeldvorschriften. Sie trat 1961 in Kraft.
Gliederung Die Außenwirtschaftsverordnung untergliedert sich in zehn Kapitel: Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften Kapitel 2: Ausfuhr und Verbringung aus dem Inland Kapitel 3: Einfuhr Kapitel 4: Sonstiger Güterverkehr Kapitel 5: Dienstleistungsverkehr Kapitel 6: Beschränkungen des Kapitalverkehrs Kapitel 7: Meldevorschriften im Kapital- und Zahlungsverkehr Kapitel 8: Beschränkungen gegen bestimmte Länder und Personen Kapitel 9: Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Kapitel 10: Inkrafttreten
Exportkontrolle Die Außenwirtschaftsverordnung regelt zusammen mit der europäischen Dual-Use-Verordnung und den sog. EU-Antiterrorismus-Verordnungen die deutsche Exportkontrolle. In der als Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung veröffentlichten Ausfuhrliste sind alle Güter (Waren, Datenverarbeitungsprogramme (Software) und Technologien) aufgeführt, deren Export vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) genehmigt werden muss oder verboten ist.
Nach AWV sind Boykott-Erklärungen verboten.
Weblinks Text der Außenwirtschaftsverordnung
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