Nach der Rechtsprechung deutscher Gerichte ist eine Gewerkschaft eine auf freiwilliger Basis errichtete, privatrechtliche Vereinigung von Mitgliedern, die als satzungsgemäße Aufgabe mindestens folgende Zwecke verfolgt: (1) die Wahrung und Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen im Interesse ihrer Mitglieder, (2) Gegnerfreiheit, (3) Willensbildung, die unabhängig von Einflüssen Dritter ist, (4) Organisation auf überbetrieblicher Grundlage sowie (5) Anerkennung des geltenden Tarifrechts sowie Tariffähigkeit. Weiterhin muss die Gewerkschaft ihre Aufgabe als Tarifpartei sinnvoll durch eine gewisse Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler und einer gewissen Leistungsfähigkeit erfüllen können.BAG, Beschluss vom 28. März 2006 – 1 ABR 58/04 –, BAGE 117, 308–336, Randnotiz 34.
Daneben liegen generell eine politische Einflussnahme zugunsten der Arbeitnehmer und die Durchsetzung der tarifvertraglichen Zielsetzungen mittels Arbeitskampfmaßnahmen im Verantwortungsbereich der Gewerkschaften. Zudem haben sie gem. Abs. 3 BetrVG das Recht, Betriebsratswahlen zu initiieren, sowie gem. Abs. 2 ArbGG das Recht der Benennung ehrenamtlicher Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Manche Gewerkschaften organisieren sich als eingetragener Verein und sind deshalb juristische Personen des Privatrechts. Andere Gewerkschaften sind keine eingetragenen Vereine, werden aber trotzdem – wie politische Parteien – als rechtsfähige Personenvereinigung behandelt. Steuerrechtlich können Gewerkschaften als Berufsverband behandelt werden.Siehe , Randnummer 16, Absatz 1, KStR 2004.
Gegenwartssituation
DGB-Gewerkschaften Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist die größte Dachorganisation von Mitgliedsgewerkschaften in der Bundesrepublik Deutschland. Ihm gehören folgende acht Mitgliedsgewerkschaften an:
IG Metall (IGM) Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Gewerkschaft der Polizei (GdP)
Sie decken alle Branchen und Wirtschaftsbereiche ab. Der DGB vereinte 2001 rund 84 % aller deutschen Gewerkschaftsmitglieder. Lag die Mitgliederzahl 1991 noch bei über elf Millionen, sank diese kontinuierlich auf 6,19 Millionen im Jahr 2010 (Stichtag: 31. Dezember 2010), wovon etwas mehr als zwei Drittel beruflich aktiv waren. Am 31. Dezember 2022 hatten die DGB-Gewerkschaften 5,6 Mio. Mitglieder. Der größte Anteil davon lag bei der IG Metall mit 2,1 Mio. und Ver.di mit 1,9 Mio. Mitgliedern.
Weitere Dachverbände Weitere Dachverbände, die nicht zum DGB gehören, sind: Deutscher Beamtenbund (DBB) mit 1,28 Mio. Mitgliedern (2015) mit dem Schwerpunkt der Beamtenvertretung. Im Bereich des öffentlichen Dienstes konkurrieren Mitgliedsgewerkschaften des DBB mit den DGB-Gewerkschaften ver.di, GEW und GdP. Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) mit nach eigenen Angaben ca. 280.000 Mitgliedern in 12 Einzelgewerkschaften.https://www.cgb.info/organisation/einzelgewerkschaften.html Angaben des CGB im Internet
Unabhängige Sparten- bzw. Berufsgewerkschaften Unabhängige kleinere, sog. Sparten- bzw. Berufsgewerkschaften, existieren in den Bereichen Gesundheit (Marburger Bund) und Luftverkehr (Vereinigung Cockpit, VC; Gewerkschaft der Flugsicherung, GdF, Unabhängige Flugbegleiter Organisation, UFO). Die Berufsgewerkschaft der Lokführer ist Mitgliedsgewerkschaft des Deutschen Beamtenbundes. Der Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie (VAA) organisiert Beschäftigte im höheren Angestelltenbereich der chemischen Industrie.
In den 1990er Jahren waren etwa drei Viertel aller Betriebsratsangehörigen Mitglieder von Gewerkschaften, die dem DGB angehörenden.DGB-Angaben in: Walther Müller-Jentsch/Peter Ittermann: Industrielle Beziehungen. Daten, Zeitreihen, Trends 1950–1999. Campus, Frankfurt am Main 2000, S. 218 Dieser Anteil ist seitdem leicht gesunken; bei der Betriebsratswahl 2010 betrug er 68 Prozent.Ralph Greifenstein/Leo Kißler/Hendrik Lange Trendreport Betriebsratswahlen 2010. Arbeitspapier 231. Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf 2011. S. 10.
Gewerkschaften lassen sich in Berufs- und Fachverbände, Industrieverbände und Betriebsverbände unterteilen. In Berufsverbänden sind Arbeitnehmer nach Berufsgruppen zusammengeschlossen (z. B. Techniker und Schreiner), unabhängig davon, in welchem Wirtschaftszweig sie beschäftigt sind. Berufsverbände nehmen häufig nur eingeschränkte gewerkschaftliche Funktionen wahr. Sie schließen im Regelfall keine Tarifverträge ab.
Rechtsstatus Gewerkschaften stehen als sozialpolitische Koalitionen unter dem besonderen Schutz der grundgesetzlich gewährleisteten Unabdingbarkeit des Rechtes auf die Bildung von Vereinigungen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, darum sind Abreden zur Einschränkung oder Behinderung dieses Rechtes nichtig und rechtswidrig ( Abs. 3 Grundgesetz).
Aktuelle Rechtsprechung Die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) steht aktuell in Frage. Am 1. April 2009 urteilte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, ähnlich wie zuvor andere Arbeitsgerichte, die CGZP sei nicht tariffähig, da die CGZP auf Grund fehlender Mitglieder nicht über die notwendige Sozialmächtigkeit verfüge und Tarifabschlüsse der CGZP durch Umgehung des Gleichstellungsgrundsatzes des AÜG lediglich im Interesse der Arbeitgeber lägen. Im Dezember 2010 bestätigte das Bundesarbeitsgericht dieses Urteil, jedoch nicht wegen mangelnder Tarifmächtigkeit, sondern wegen satzungsmäßiger Unzuständigkeit der CGZP und ihrer Einzelgewerkschaften., tagesschau.de
Der Status der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) war umstritten. Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch in seiner Entscheidung vom 28. März 2006 der CGM letztinstanzlich die Tariffähigkeit bestätigt.BAG 1. Senat, Beschluss vom 28.03.2006 - 1 ABR 58/04 -, auf sozialrecht.jura.uni-koeln.de/
Hingegen wurde der DHV – Die Berufsgewerkschaft, ebenfalls Mitglied im CGB, 2021 wegen geringen Organisationsgrads die Tariffähigkeit abgesprochen, rückwirkend zum April 2015. BAG, Beschluss vom 22. Juni 2021 – 1 ABR 28/20 – Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung - DHV, bundesarbeitsgericht.de, Auszug: „Das Landesarbeitsgericht hat im Ergebnis zu Recht festgestellt, dass die DHV seit dem 21. April 2015 nicht tariffähig ist.“
Geschichte 1329: Streik der Handwerksgesellen mini|Carl Legien, deutscher Gewerkschaftsführer mini|Hans-Böckler-Denkmal in Berlin mini|DGB-Gewerkschaftsjugend mini|Gewerkschaften demonstrieren gegen Sparpolitik in NRW (23. März 2006)
Arbeitskonflikte und Arbeitskämpfe sind in Deutschland schon früh belegt, sie wurden zunächst von Handwerksgesellen bestritten: die Arbeitsniederlegung der Gürtlergesellen (Messingschlosser) 1329 in Breslau, der Streik der Schneidergesellen in Konstanz 1389 oder der Streik der Bergleute 1469 in Altenberg. Bekannter ist der Aufstand der Weber 1844 in Schlesien (Peterswaldau und Langenbielau im Eulengebirge).
1848/49 bzw. 1865: Die ersten Gewerkschaften Waren im Vormärz noch die Arbeitervereine die Vertreter der Arbeiterklasse, entstanden im Verlauf der Revolution 1848/1849 erste Gewerkschaften auf nationaler Ebene, die sich in der Tradition der Zunftverfassung auf einzelne Berufsgruppen beschränkten.
In den wachsenden Großstädten entstanden nach dem Druckerverband (1849) Berufsverbände der Zigarren-, Textil- und Metallarbeiter, der Bergleute, Schneider, Bäcker, Schuhmacher und der Holz- und Bauarbeiter.
Die Association der Zigarrenarbeiter Deutschlands in Berlin gründete sich 1848. Sie fand schnell in 40 weiteren deutschen Städten eher kurzlebige Nachahmer. Der 1865 im Pantheon in Leipzig gegründete Allgemeine Deutsche Cigarrenarbeiter-Verein (Mitgründer und Präsident war Friedrich Wilhelm Fritzsche) war die erste zentral organisierte Gewerkschaft in Deutschland. Sie wurde zum Vorbild vieler neu gegründeter Gewerkschaften und ist eine Vorläuferorganisationen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. 1867 wurde der Verein Deutscher Lokomotivführer (VDL) gegründet und nachdem die Weimarer Verfassung auch Beamten die Koalitionsfreiheit einräumte, entstand 1919 aus dem VDL die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL). Die heute noch aktive GDL ist somit die älteste Gewerkschaft in Deutschland. Der saarländische Rechtsschutzsaal gilt als ältestes deutsches Gewerkschaftsgebäude.
Behinderung der Gewerkschaften Nach Jahrzehnten der Repression und Behinderung durch die Obrigkeit traten gewerkschaftliche Organisationen im Vormärz und während der deutschen Revolution verstärkt öffentlich in Erscheinung und artikulierten ihre Forderungen. Das Scheitern der Revolution und die darauf folgende Phase der Restauration führte jedoch dazu, dass die gewerkschaftliche Bewegung erneut an Schlagkraft verlor und sich erneuten Repressionen ausgesetzt sah. Erst durch neue Reformen in den Jahren 1869 bzw. 1871, etwa die der Gewerbeordnung, durch die die Gewerbe- und Koalitionsfreiheit eingeführt wurde, entwickelten sich Gewerkschaften als Vertragspartner von Unternehmerverbänden. Zu den frühen Tarifverträgen gehört der 1906 in Königsberg (Preußen) abgeschlossene Vertrag zwischen dem Gewerkverein der Heimarbeiterinnen und der Schirmindustrie.Heimarbeitertarife, In: Die Heimarbeiterin, Jg. 6, Nr. 7, 1906, S. 1 und 3, Berlin Die Arbeiterschaft musste um ihr Existenzminimum ringen, während die Unternehmer feudalistische Privilegien besaßen. Die Gewerkschaften waren zunächst daran interessiert, die Lage ihrer Mitglieder zu verbessern. Sie führten Arbeitskämpfe, Streiks und Kaufboykotts gegen die Unternehmer durch. Dieser Machtzuwachs und die damit einhergehende Gefahr für das herrschende System brachte die Herrschenden dazu, Gewerkschaften zeitweise zu verbieten oder gesetzlich zu behindern. Generell verboten wurden gewerkschaftliche Aktivitäten zwischen 1878 und 1890 durch das Bismarcksche Sozialistengesetz.
Erst mit dem Halberstädter Kongress des Jahres 1892 gewann die Gewerkschaftsbewegung wieder stark an Bedeutung und Macht: Am 14. März 1892 wurde durch Carl Legien die Gründungskonferenz der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands einberufen. Damit gaben sich die mitgliederstärksten Gewerkschaften einen Dachverband im Deutschen Reich.
Gruppierung nach beruflicher und politischer Orientierung Die deutschen Gewerkschaften orientierten sich an den parteipolitischen Linien sowie nach Berufen bzw. Berufsgruppen und nicht nach dem Prinzip ein Betrieb = eine Gewerkschaft. Diese berufsständische Gewerkschaftsorganisation geht auf die traditionelle Zunftverfassung und die Festlegungen des Halberstädter Kongresses zurück. Der ADGB und der AfA-Bund als größte Gewerkschaftsorganisationen standen der SPD, die Christlichen Gewerkschaften der christlichen Zentrumspartei, die Revolutionäre Gewerkschafts-Opposition (RGO) der KPD, die Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereine der liberalen DDP und der Deutschnationale Handlungsgehilfen-Verband (DHV) der rechtskonservativen DNVP bzw. in der Endphase der Weimarer Republik sogar der NSDAP nahe. Die syndikalistische Freie Arbeiter-Union Deutschlands (FAUD) lehnte Parteipolitik ganz ab.
Gleichschaltung der Gewerkschaften während des Nationalsozialismus